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Einkommensteuer

Natürliche Personen unterliegen der Einkommensteuer. Gesetzliche Grundlage der Besteuerung ist das Einkommensteuergesetz (Zakon o dohodnini). Das Einkommensteuergesetz unterscheidet zwischen der beschränkten und unbeschränkten Steuerpflicht. Soweit ausländische natürliche Personen in Slowenien Einkünfte aus einer der 6 Einkunftsarten erzielen, ist im Wesentlichen eine Abzugssteuer vorgesehen. Bei unbeschränkt Steuerpflichtigen entfaltet die Abzugsteuer eine Endbesteuerungswirkung.

Der Steuersatz ist progressiv. Der höchste Steuersatz beträgt 50 % und wird bei SIT 10.330.000,00 erreicht.