Doppelte Preisauszeichnung in Slowenien anlässlich Euro-Einführung
Von 1.3.2006 bis 30.6.2007 verpflichtende Kennzeichnung in SIT und EUR
Im Rahmen der Vorbereitungen auf die EUR-Einführung am 1.1.2007 hat die
slowenische Regierung den Gesetzesvorschlag über die doppelte
Preisauszeichnung dem Parlament zur Behandlung vorgelegt, das Gesetz wurde
am 28.10.2005 beschlossen und sieht eine verpflichtende doppelte
Preisauszeichnung vom 1. März 2006 bis 30. Juni 2007 vor.
Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt Nr. 101/2005.
Da der endgültige Wechselkurs EUR - SIT erst im Juni/Juli 2006 festgelegt
wird, wird die Kennzeichnung zuvor nach einem informativen Wechselkurs
erfolgen müssen - voraussichtlich nach dem fixen zentralen Paritätskurs, der
festgelegt wurde, als Slowenien dem Wechselkursmechanismus ERM II beitrat.
Dieser liegt bei SIT 239,640 für 1 EUR. Nach Angaben der slowenischen
Nationalbank wird sich der Wechselkurs im kommenden Jahr voraussichtlich
nicht mehr verändern.
Waren und Dienstleistungen, die dem Konsumenten angeboten werden, müssen in
beiden Währungen gekennzeichnet sein. Dies gilt nicht für:
-Preise für Einheiten
-Preise auf Waageausdrucken
-Preise auf Displays
-Briefmarken
Sonderbestimmungen gibt es für:
-Tankstellen
-Kataloge
-Fleisch-, Fisch-, Delikatessen- und Brotabteilungen
-Verkaufsautomaten
-Verkauf von Büchern und anderen Verlagsprodukten
-Glücksspiele
-Kleinunternehmen (Handelsfirmen mit bis zu 10 Beschäftigten, die in einem
Verkaufslokal nicht mehr als 5 Leute gleichzeitig beschäftigt haben)
-Handwerksberufe
-Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen für den Abschluss von
Rechtsgeschäften anbieten, die in EUR abgeschlossen werden
-Bauern beim Direktverkauf an Konsumenten
Hier ist keine doppelte Preisauszeichnung auf den Waren notwendig, es
genügt, wenn Umrechnungstabellen oder Preislisten aufliegen.
Der Umrechnungskurs muss als Zahl mit 6 Stellen angegeben und verwendet
werden.
Bei der Ausstellung von Rechnungen müssen Unternehmen nur die Endsumme in
beiden Währungen angeben. Bei der Verwendung von Paragonblocks und bei
Busfahrten sowie auf Erlagscheinen muss die Endsumme nur in der Leitwährung
(bis zum 31.12.2006 in SIT, dann in EUR) angegeben werden.
Die Kennzeichnung des EUR-Betrages auf Rechnungen und bei der
Warenkennzeichnung kann in Worten, als Valutenkennzeichnung oder als Symbol
erfolgen.
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