Wie wird man zum selbstständigen Unternehmer?
1. Wer ist Unternehmer?
Das Gesetz über Wirtschaftsgesellschaften definiert den selbstständigen Einzelunternehmer (in weiterer Folge: Unternehmer) als natürliche Person, die am Markt selbstständig einer erwerbswirtschaftlichen Tätigkeit als ausschliesslicher Tätigkeit nachgeht. Wesentlich ist also der Umstand, dass der Unternehmer dieser Tätigkeit dauerhaft, selbstständig und mit Gewinnerzielungsabsicht nachgeht. Unternehmer kann nur eine natürliche Person sein. Dem Unternehmer wird durch das Gesetz nicht verboten neben der Hauptbeschäftigung noch eine weitere Tätigkeit auszuüben.
Der Unternehmer führt seine Geschäfte nach eigenem Ermessen, er trifft seine Entscheidungen auf eigenes Risiko und zum eigenen Nutzen, daher gilt er trotz seiner Beschäftigung in seiner Firma nicht als Arbeitnehmer.
2. Beginn der Geschäftstätigkeit
Der Unternehmer kann mit seiner Geschäftstätigkeit nach Anmeldung bei der für ihn örtlich zuständigen Außenstelle der slowenischen Steuerverwaltung beginnen. Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus dem Sitz des Unternehmens. Erfüllt das Unternehmen des Unternehmers die Kriterien eines Mittel- und Großbetriebes, kommen sinngemäß auch die Bestimmungen des Gerichtsregistergesetzes zur Anwendung.

