Gesellschaftsrechtliche Bestimmungen
In Slowenien ist das Gesellschaftsrecht überwiegend im Gesetz über die Wirtschaftsgesellschaften (kurz GWG) geregelt. Für Banken-, Versicherungsgeschäfte und Börsenunternehmen gelten Sondervorschriften. Mit der EU-Anpassungsnovelle des GWG wurde 2001 die EU-Richtlinie des Gesellschaftsrechts umgesetzt.
Das Gesetz über Wirtschaftsgesellschaften definiert als Unternehmensformen jene
- des selbständigen Einzelunternehmers („samostojni podjetnik“ kurz s.p.)
- Personengesellschaften
- Gesellschaft mit unbeschränkter Haftung („Družba z neomejeno odgovornostjo“ kurz d.n.o.)
- Kommanditgesellschaft („komanditna družba“ kurz k.d.)
- Stille Gesellschaft („tiha družba kurz t.d.)
- Kapitalgesellschaften
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung („Družba z omejeno odgovornostjo“ kurz d.o.o.)
- Aktiengesellschaft („delniška družba« kurz d.d.)
- Kommanditgesellschaft auf Aktien (»komanditna delniska družba« kurz k.d.d.)
- Genossenschaften, wirtschaftliche Interessensgemeinschaften
Alle Gesellschaften des GWG sind wirtschaftliche Gesellschaften und mit Abschluss des Gesellschaftsvertrages auch ins Firmenregister einzutragen. Wesentlich ist, dass bei der Eintragung eine ausführliche Beschreibung der Firmentätigkeit entsprechend der Verordnung über die standardisierte Klassifizierung von Tätigkeiten zu erfolgen hat. Die Gesellschaften dürfen die Tätigkeit erst nach Eintragung im Firmenregister aufnehmen.
Wichtig!
Gesellschaftsverträge sowie Beschlüsse, die für das Firmenregister bestimmt sind, müssen in slowenischer Sprache verfasst werden.

