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Gründung einer GmbH in Slowenien

Gesellschaften mit beschränkter Haftung können in Slowenien von jeder in- oder ausländischen physischen oder juristischen Person gegründet werden.

Praktischer Ablauf

1. Notariatsakt

Der GmbH-Vertrag (Gesellschaftsvertrag/Errichtungsakt) ist bei einem slowenischen Notar in Form eines Notariatsaktes abzuschließen.

Erforderliche Unterlagen:

  • Gründung durch eine natürliche Person: Reisedokument
  • Gründung durch eine Gesellschaft: (Beglaubige Übersetzung des) Firmenbuchauszuges


Beim Notar unterfertigt/unterfertigen

der/die Gründer:

  • Erklärung gemäß Artikel 27 slow. Firmenbuchgesetz


der Geschäftsführer

  • beglaubigte Unterschriftenprobe
  • Unbescholtenheitserklärung


Bei Einpersonengesellschaften ist beim Notar zwingend ein Beschlussbuch zu eröffnen (Kosten SIT 11.000,00 netto). Die Notariatskosten hängen von der Höhe des Nominalkapitals ab. Die Verwendung eigener Verträge (z.B. der Steuerberater bereitet den Vertrag vor) halbiert die Notariatsaktskosten.