Gründung einer GmbH in Slowenien
Gesellschaften mit beschränkter Haftung können in Slowenien von jeder in- oder ausländischen physischen oder juristischen Person gegründet werden.
Praktischer Ablauf
1. Notariatsakt
Der GmbH-Vertrag (Gesellschaftsvertrag/Errichtungsakt) ist bei einem slowenischen Notar in Form eines Notariatsaktes abzuschließen.
Erforderliche Unterlagen:
- Gründung durch eine natürliche Person: Reisedokument
- Gründung durch eine Gesellschaft: (Beglaubige Übersetzung des) Firmenbuchauszuges
Beim Notar unterfertigt/unterfertigen
der/die Gründer:
- Erklärung gemäß Artikel 27 slow. Firmenbuchgesetz
der Geschäftsführer
- beglaubigte Unterschriftenprobe
- Unbescholtenheitserklärung
Bei Einpersonengesellschaften ist beim Notar zwingend ein Beschlussbuch zu eröffnen (Kosten SIT 11.000,00 netto). Die Notariatskosten hängen von der Höhe des Nominalkapitals ab. Die Verwendung eigener Verträge (z.B. der Steuerberater bereitet den Vertrag vor) halbiert die Notariatsaktskosten.

