Wer kann eine GmbH gründen?
Die slowenische Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann durch eine oder mehrere Personen gegründet werden. Sowohl der Gesellschaftsvertrag als auch die Erklärung über die Errichtung der Gesellschaft (Ein-Personen-GmbH) bedarf der Beurkundung durch einen Notariatsakt. Eine slowenische GmbH kann maximal 50 Gesellschafter haben.
Der Gesellschaftsvertrag/die Erklärung über die Errichtung der Gesellschaft muss folgenden Inhalt haben:
- Name und Wohnsitz bzw. Firmenname und Sitz aller Gesellschafter,
- Firmennamen, Sitz und Tätigkeit der Gesellschaft,
- Höhe des Stammkapitals
- Betrag der von den einzelnen Gesellschaftern übernommenen Stammeinlagen
- Zeitraum der Geschäftstätigkeit, wenn die Gesellschaft nur für einen bestimmten Zeitraum gegründet wurde,
- Allfällige weitere Verpflichtungen der Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft über die Stammeinlage hinaus sowie allfällige Verpflichtungen der Gesellschaft gegenüber den Gesellschaftern.
Buchtipp
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