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Beginn der Geschäftstätigkeit

Die Gesellschaft erhält das Recht über die Ausübung der wirtschaftlichen Tätigkeiten mit dem Eintrag ins Firmenregister, außer wenn für das Ausüben der einzelnen Tätigkeiten mit besonderen Vorschriften noch besondere bzw. zusätzliche Bedingungen definiert sind. Der Erhalt der besonderen Verwaltungsbestimmung für das Ausüben der Tätigkeit ist vorgeschrieben, z.B.: für Gastgewerbe, Glücksspiel, Weinerzeugung und Weinverkauf. Der Erhalt der Lizenz bei der Wirtschaftskammer Slowenien ist für die Beförderung im Straßenverkehr, für. Fremdenverkehrsbüro vorgeschrieben.
Auch in Fällen, wenn das Gesetz keinen besonderen Entscheid über die Erfüllung der Bedingungen für das Ausüben der Tätigkeit bestimmt, muss die Gesellschaft besondere Bedingungen erfüllen, die per Gesetz dafür vorgeschrieben sind. Die Erfüllung der Bedingungen für das Ausüben dieser Tätigkeiten kontrollieren zuständige Inspektionsbüros im Rahmen ihrer Aufgaben (z.B. Handel).

Art der Geschäftstätigkeit
Hinsichtlich der Art der Tätigkeit(-en) der Gesellschaft besteht Wahlfreiheit. Es können einige Tätigkeiten jedoch nur von bestimmten im Gesetz bezeichneten Gesellschaften ausgeübt werden. Die Tätigkeiten werden im Gerichtsregister unter Anführung des Codes und der entsprechenden Unterklasse der Standardklassifikation der Tätigkeit im Sinne der Verordnung über die Einführung und Anwendung der Standardklassifikation für Wirtschaftstätigkeiten eingetragen .

1.4. Muster-GmbH-Vertrag

Als spezielles Services zum Herunterladen bieten wir Ihnen einen Mustervertrag für die Gründung einer slowenischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung in deutscher Sprache. Der einzureichende Vertrag muss jedoch in slowenischer Sprache sein.