Checkliste: Finanzamt
5. Finanzamt
Die AJPES-Bestätigung ist zwingende Beilage beim Antrag auf Erteilung einer Steuernummer und damit auf für die mehrwertsteuerliche Erfassung. Es ist zu beachten, dass Unternehmern ein Vorsteuerabzug erst ab dem Zeitpunkt der mehrwertsteuerlichen Erfassung zusteht.
Praktischer Ablauf am Finanzamt:
- Steuernummer für den ausländischen Geschäftsführer (auch zwingend)
- Steuernummer für die Gesellschaft
- Eintragung ins Register der mehrwertsteuerlichen Unternehmen
- Niederschrift über die Körperschaftsteuervorauszahlungen
Tipp:
Vermeiden Fehler bei der Gesellschaftsgründung: Mit einer in Österreich notariell beglaubigten Spezialvollmacht kann Ihnen Ihr Berater alle Wege in Slowenien abnehmen (Von der Unterfertigung des Gesellschaftsvertrages, Bankweg, Firmenbuchanmeldung, AJPES, Finanzamt).

