Gründung einer Niederlassung
Ein ausländisches Unternehmen kann in Slowenien nachhaltig gewinnorientiert tätig sein, wenn eine Niederlassung eröffnet wird. Diese kann registriert werden, wenn das Mutterunternehmen mindestens 2 Jahre im heimischen Firmenregister eingetragen ist.
Die Niederlassung tritt im Namen und auf Rechnung des ausländischen Mutterunternehmens auf, verwendet den Firmenwortlaut und Sitz der Mutterfirma. Das Mutterunternehmen haftet mit dem gesamten Vermögen für Verpflichtungen der slowenischen Niederlassung.
Die Niederlassung hat ihre Rechnung und führt Buchhaltung und Rechnungswesen analog wie das Unternehmen. Die Steuern und Abgaben werden in dem Ausmaß bezahlt, wie sie in Slowenien anfallen.
Die Niederlassung wird beim Kreisgericht eingetragen und muss folgende Angaben umfassen:
- Name, Sitz und Anschrift der Niederlassung
- Rechtsform – Niederlassung
- Tätigkeit gemäß Standardklassifizierung (Titel + Nummer)
- Gründungsdatum
- Daten über das Mutterunternehmen
- einheitliche Identifikationsnummer
- Firma (Name) mit Kurzbezeichnung
- Sitz und Firmenanschrift
- Name des Heimatstaates
- Daten über die vertretungsbevollmächtigten Personen
Zur Registrierung müssen folgende Urkunden im Original und mit beglaubigter Übersetzung ins Slowenische vorgelegt werden:
∑ Auszug aus dem ausländischen Firmenregister, aus welchen die Tätigkeit und Gründungsdatum der Muttergesellschaft zu entnehmen sind
∑ Beschluss der Entscheidungsgremien der Muttergesellschaft zur Gründung der Niederlassung
∑ Notariell beglaubigte Abschrift des Gesellschaftsvertrages der Muttergesellschaft
∑ Notariell beglaubigter Geschäftsbericht des letzten Geschäftsjahres in gekürzter Form
∑ Beschluss über die Bestellung des Niederlassungsleiters, der kein slowenischer Staatsbürger sein muss
Die Rechtsform einer Niederlassung wird von ausländischen Unternehmen dann gewählt, wenn das Unternehmen keine Mindeststammkapital einzahlen will bzw. rasch eine Repräsentanz haben möchte. Der Nachteil liegt in der Gesamthaftung durch das Vermögen des Mutterunternehmens. Die meist gewählte Rechtsform ist die einer slowenischen GmbH (d.o.o.)

