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Stammkapital

Das Mindestkapital einer Gesellschaft beträgt SIT 2,1 Mio (ca € 8.840,-), wobei der Wert einer Einlage mindestens SIT 14.000,- (ca € 60) betragen muss. Das Mindestkapital kann sowohl in Geld als auch durch Sacheinlagen aufgebracht werden. Sacheinlagen müssen bereits vor Eintragung der Gesellschaft ins Gerichtsregister zur freien Verfügung der Gesellschaft stehen. Ein Drittel des Stammkapitals muss in Geld aufgebracht werden (sog. Drittelklausel). Jeder der Gesellschafter muss mindestens en Viertel seiner Stammeinlage sofort einzahlen, die Summe aller in Geld geleisteten Einlagen muss mindestens SIT 1,1 Mio (ca € 4.630) betragen. Bei Gründung einer Ein-Personen-GmbH muss das Stammkapital zur Gänze aufgebracht werden oder der Gründer muss für die Gesellschaft Sicherheiten bestellen.