Investitionsfreibetrag
Der Investitionsfreibetrag (in der Folge IFB) beträgt gemäß Art. 39 KStG 20% der getätigten Investitionen; bis zum 31.12.2002 betrug dieser Wert 40%. Er kann für Investitionen in Sachanlagen und immaterielle langfristige Wirtschaftsgüter in Anspruch genommen werden.
Bei Investitionen in Ausstattung („oprema“) ohne Einrichtungsgegenstände und Büroausstattung beträgt der IFB aufgrund des 20%igen Sonder IFB nach wie vor 40%. Für Computerhardware beträgt der IFB somit insgesamt 40%. Demnach beträgt der IFB im Jahre 2003 30% und im Jahr 2004 25% sowie die Sonder-IFB für Ausstattung ohne Einrichtungsgegenstände und Büroausstattung 10 bzw. 15%.
Der IFB ist an zwei Voraussetzungen geknüpft: Neben einer dreijährigen Behaltefrist der Sachanlagen oder immateriellen langfristigen Wirtschaftsgüter besteht auch eine dreijährige (fünfjährige bis 31.12.2002) Ausschüttungssperre.
Streichen?
kann man das streichen??????

