Anmeldung bei der Steuerverwaltung der RS
Das Anmeldeformular (Formular PL) kann man im Buchhandel kaufen. Der ausgefüllte Anmeldebogen muss in zwei Ausfertigungen eingebracht werden.
Im Anmeldeformular ist anzuführen:
- auf Blatt 1/1: Firmenname sowie Sitz und Firmenkurzbezeichnung;
- auf Blatt 1/2: Name und Anschrift des Unternehmers, Steuernummer und Wohnsitz, Tätigkeit entsprechend der Standardklassifikation der Wirtschaftstätigkeit, die der Unternehmer ausüben wird, allfällige Zweigstellen und deren Anschrift sowie Name und Anschrift, Steuernummer und Wohnsitz der zur Vertretung bevollmächtigten Person (zB des Prokuristen).
Beizulegen sind:
- eine beglaubigte Unterschrift der vertretungsbefugten Personen unter Anführung von Wohnsitz und Steuernummer (Formular OPP). Auf dem Formular leistet der Unternehmer eine eigenhändige beglaubigte Unterschrift. Hat er Vertreter bevollmächtigt, muss er auch deren beglaubigte Unterschriften vorlegen.
- Anmeldung von Geschäftssubjekten in das Geschäftsregister in Slowenien (Formular PRS-1 bzw. PRS-2). Im Formular füllt der Unternehmer die Anmeldung zur Eintragung in das Geschäftsregister in Slowenien ein, das Formular PRS-2 dient der Anmeldung von Zweigstellen.
Antragsteller aus dem Ausland
Ist der Antragsteller ein Ausländer, muss er zunächst eine persönliche Arbeitsgenehmigung einholen, die ausschließlich zum Zweck der Anmeldung der Unternehmenstätigkeit erteilt wird.
Gebühren und andere Kosten
Die Anmeldegebühr bei der Steuerverwaltung der Republik Slowenien beträgt 3.200 SIT. Die Gebühren bzw. Kosten der zur Ausübung der Tätigkeit erforderlichen Genehmigungsverfahren betragen einige Tausend bis einige zehntausend Tolar (zB die Gebühr für die Erlassung eines Bescheides über die Erfüllung der Voraussetzungen zur Ausübung einer Tätigkeit im Gastgewerbe bei der zuständigen Verwaltungseinheit 5.950 SIT (ca. 25 EUR), die Kosten für die Erlassung des Bescheides über die Lizenzvergabe für Reiseveranstalter 29.000 SIT usw.).

